Ihre Rechte als Unfallgeschädigter, kennen Sie sie?
Versicherungen regulieren in eigenem Interesse. Ich stehe ausschließlich auf Ihrer Seite und sorge dafür, dass kein Anspruch unter den Tisch fällt.
Freie Gutachterwahl
Sie dürfen selbst bestimmen, wer den Schaden begutachtet, nicht die gegnerische Versicherung.
Was heißt das für Sie? Ruft die gegnerische Versicherung an und kündigt „ihren“ Prüfer an, dürfen Sie ablehnen. Nennen Sie einfach meinen Namen. ich übernehme die Abstimmung.
Kostenübernahme
Bei unverschuldeten Unfällen trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Gutachterkosten.
Was heißt das für Sie? Ab rund 750 € Schadenhöhe rechne ich direkt mit der Versicherung ab. Für Sie entstehen keine Kosten, auch nicht in Vorleistung.
Merkantile Wertminderung
Auch nach vollständiger Reparatur ist Ihr Fahrzeug weniger wert. Diese Differenz steht Ihnen zu.
Was heißt das für Sie? Bei jüngeren Fahrzeugen mit größerem Schaden sind schnell vierstellige Beträge im Spiel. Die Position wird nur ausgezahlt, wenn sie im Gutachten sauber hergeleitet ist.
Nutzungsausfall oder Mietwagen
Für die Zeit ohne Fahrzeug haben Sie Anspruch auf Ersatzwagen oder Entschädigung.
Was heißt das für Sie? Ich stufe Ihr Fahrzeug in die passende Nutzungsausfallklasse ein und weise die notwendige Ausfalldauer nach, Grundlage für die Auszahlung pro Tag.
Fiktive Abrechnung
Sie müssen nicht reparieren lassen, um Geld zu bekommen.
Was heißt das für Sie? Die kalkulierten Netto-Reparaturkosten werden ausgezahlt. Reparieren Sie später doch, kann die Mehrwertsteuer nachgefordert werden.
Restwert selbst bestimmen
Restwertangebote der Versicherung müssen Sie in der Regel nicht abwarten.
Was heißt das für Sie? Ich ermittle den Restwert am regionalen Markt. Verkaufen Sie erst, wenn das Gutachten vorliegt, sonst drohen Kürzungen.
Weitere Positionen, die oft vergessen werden
- Abschlepp-, Standgeld- und Bergungskosten
- An- und Abmeldekosten bei Totalschaden
- Auslagenpauschale für Telefon, Porto und Fahrten
- Kosten für den Fachanwalt für Verkehrsrecht
- Rückstufungsschaden bei Inanspruchnahme der eigenen Kasko
- Verdienstausfall bei nachgewiesenem Ausfall
Die vier häufigsten Fehler
Nur den Prüfer der Versicherung kommen lassen
Der Prüfer arbeitet für den Versicherer. Positionen wie Wertminderung oder Verbringungskosten fallen dabei regelmäßig zu niedrig aus.
Zu früh reparieren
Ohne vorherige Beweissicherung lässt sich der Schadenumfang später kaum noch belegen.
Restwertangebot vorschnell annehmen
Sogenannte Sondermarkt-Angebote liegen oft weit über dem regionalen Marktwert, und binden Sie an einen Käufer weit weg.
Abfindungserklärung unterschreiben
Wer pauschal abfindet, verliert Nachforderungen, sobald bei der Reparatur weitere Schäden auftauchen.
Unsicher, was Ihnen zusteht?
Schildern Sie mir kurz Ihren Fall, ich sage Ihnen offen, welche Ansprüche realistisch sind und wie wir vorgehen.