Häufige Fragen

Gut zu wissen, vor und nach dem Unfall.

Die Antworten, die Geschädigte, Fahrzeugbesitzer und Käufer am häufigsten brauchen. Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie mir einfach direkt.

Nach dem Unfall

Muss ich den Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren?+

Nein. Sie haben die freie Gutachterwahl. Der Prüfer der gegnerischen Versicherung arbeitet im Interesse des Versicherers, nicht in Ihrem.

Wie schnell bekomme ich mein Gutachten?+

Die Besichtigung dauert in der Regel unter einer Stunde. Das fertige Gutachten erhalten Sie meist innerhalb von 24 bis 48 Stunden digital.

Darf ich mein Fahrzeug vor der Begutachtung reparieren lassen?+

Besser nicht. Wird vor der Besichtigung repariert, geht der Beweis verloren und die Versicherung kürzt regelmäßig. Rufen Sie vorher kurz an, meist bin ich innerhalb von 24 Stunden vor Ort.

Was mache ich, wenn die Polizei nicht aufgenommen hat?+

Das ist kein Problem, solange die Haftung klar ist. Wichtig sind Fotos von Fahrzeugen, Endstellung und Unfallstelle sowie die Daten des Unfallgegners und dessen Versicherung.

Habe ich Anspruch auf einen Ersatzwagen?+

Ja. Für die Dauer der Reparatur oder Wiederbeschaffung haben Sie Anspruch auf einen Mietwagen oder, wenn Sie darauf verzichten, auf Nutzungsausfallentschädigung.

Kosten & Abrechnung

Was kostet mich das Gutachten?+

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten des Sachverständigen, für Sie entstehen keine Kosten. Das gilt ab einer Schadenhöhe von rund 750 €.

Lohnt sich ein Gutachten auch bei kleinen Schäden?+

Unterhalb der Bagatellgrenze von etwa 750 € ist ein Kurzgutachten oder Kostenvoranschlag meist die wirtschaftlichere Lösung. Ich sage Ihnen offen, was in Ihrem Fall sinnvoll ist.

Was bedeutet fiktive Abrechnung?+

Sie lassen sich die im Gutachten kalkulierten Netto-Reparaturkosten auszahlen, ohne reparieren zu lassen. Zulässig beim Haftpflichtschaden, die Mehrwertsteuer wird erst bei tatsächlicher Reparatur erstattet.

Was ist der Unterschied zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert?+

Der Wiederbeschaffungswert ist der Preis für ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug am regionalen Markt. Der Restwert ist der Wert Ihres beschädigten Fahrzeugs im unreparierten Zustand. Die Differenz ist bei einem Totalschaden Ihre Entschädigung.

Die Versicherung schickt mir ein Restwertangebot, muss ich es annehmen?+

In aller Regel nicht, wenn Sie Ihr Fahrzeug bereits auf Basis des Gutachtens verkauft haben. Warten Sie mit dem Verkauf, bis das Gutachten vorliegt, und sprechen Sie mich vorher an.

Brauche ich zusätzlich einen Anwalt?+

Bei unverschuldeten Unfällen trägt die gegnerische Versicherung auch die Anwaltskosten. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht ist deshalb fast immer sinnvoll, gerne nenne ich Ihnen Ansprechpartner.

Wertgutachten

Kurzgutachten oder Vollgutachten, was brauche ich?+

Für die Versicherungseinstufung eines Youngtimers oder Oldtimers genügt meist das Kurzgutachten. Für Verkauf, Erbauseinandersetzung, Scheidung oder Streitfälle ist das Vollgutachten die belastbare Wahl.

Wie lange ist ein Wertgutachten gültig?+

Fachlich üblich sind ein bis zwei Jahre. Bei starken Marktbewegungen oder nach Restaurierungsschritten empfiehlt sich eine Aktualisierung.

Wird mein Fahrzeug auch gefahren?+

Beim Vollgutachten nach Absprache, eine kurze Probefahrt hilft bei der Beurteilung von Antrieb, Fahrwerk und Getriebe. Beim Kurzgutachten ist sie nicht vorgesehen.

Kaufberatung

Können Sie mich zu einer Besichtigung begleiten?+

Ja, im Einsatzgebiet begleite ich Sie auf Anfrage direkt zum Verkäufer, inklusive Lackschichtmessung, Fehlerspeicher-Auslesung und Einschätzung zur Preisverhandlung.

Wie schnell ist ein Termin möglich?+

Kaufberatungen sind meist innerhalb weniger Tage machbar, bei dringenden Fällen auch kurzfristiger. Melden Sie sich einfach telefonisch oder per WhatsApp.

Was kostet eine Kaufberatung?+

Der Preis richtet sich nach Fahrzeug, Anfahrt und Prüfumfang. Sie erhalten vorab einen festen Preis, ohne Überraschungen.

Ihre Frage war nicht dabei?

Rufen Sie an oder schreiben Sie kurz per WhatsApp, ich antworte in der Regel noch am selben Tag.

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