Unfallgutachten

Nach dem Unfall. Beweise sichern, Ansprüche sichern

Wer den Schaden bezahlt, entscheidet auch darüber, wer den Gutachter bestimmt. Deshalb steht am Anfang immer die Frage. Haftpflicht oder Kasko?

Unfallfahrzeug bei der Begutachtung eines Haftpflichtschadens

Haftpflicht oder Kasko?

Die Weichenstellung für Ihre Ansprüche

Haftpflichtschaden

Ein anderer hat den Schaden verursacht

  • Sie sind Geschädigter, reguliert wird über die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners.
  • Sie dürfen Ihren Sachverständigen frei wählen. Die Versicherung darf Ihnen keinen Gutachter vorschreiben.
  • Die Gutachtenkosten trägt in der Regel die gegnerische Versicherung (ab ca. 750 € Schadenhöhe).
  • Ersatzfähig sind u. a. Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall bzw. Mietwagen, Abschleppen und Auslagen.
  • Fiktive Abrechnung möglich, also auf Gutachtenbasis, ohne das Fahrzeug reparieren zu lassen.

Kaskoschaden

Eigener Schaden über Teil- oder Vollkasko

  • Vertragsverhältnis mit der eigenen Versicherung, es gelten deren Versicherungsbedingungen.
  • Die Versicherung beauftragt üblicherweise selbst einen Prüfer. Ein eigenes Gutachten zahlen Sie zunächst selbst.
  • Ein unabhängiges Gutachten lohnt sich als Gegenposition bei zu niedrig angesetzten Beträgen.
  • Kein Nutzungsausfall und keine Wertminderung, abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung.
  • Viele Bedingungen sehen ein Sachverständigenverfahren vor, wenn die Bewertungen auseinandergehen.

Ablauf eines Haftpflichtgutachtens

Vom Anruf bis zur Regulierung

Schritt für Schritt

In der Regel 24 bis 48 Stunden bis zum fertigen Gutachten
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    Schritt 1

    Kontakt & Termin. Anruf oder Nachricht genügt, Besichtigung meist innerhalb von 24 Stunden.

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    Schritt 2

    Besichtigung vor Ort. Foto- und Messdokumentation, Lackschichtmessung, Auslesen des Fahrzeugspeichers, Dauer 30 bis 60 Minuten.

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    Schritt 3

    Kalkulation. Reparaturweg nach Herstellervorgaben, Wertminderung, Wiederbeschaffungs- und Restwert, Nutzungsausfallklasse.

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    Schritt 4

    Gutachten & Versand. Digital an Sie, Ihren Anwalt und die gegnerische Versicherung, auf Wunsch gedruckt.

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    Schritt 5

    Regulierung. Sie entscheiden über Reparatur oder fiktive Abrechnung, auf Wunsch mit Reparaturbestätigung im Anschluss.

Was kostet das?

Haftpflichtschaden

Für Sie kostenfrei

Abrechnung direkt mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung ab ca. 750 € Schadenhöhe.

Kaskoschaden

Festpreis nach Absprache

Unabhängiges Gegengutachten, wenn der Prüfbericht der eigenen Versicherung zu niedrig ausfällt.

Aus der Praxis

Auffahrunfall an der Ampel

Heckschaden mit verzogenem Schlossträger. Neben den Reparaturkosten waren Wertminderung und 14 Tage Nutzungsausfall durchzusetzen, Positionen, die im Prüfbericht der Versicherung fehlten.

Parkrempler mit Streit über Vorschäden

Lackschichtmessung und Schadenbild-Plausibilisierung trennen Alt- von Neuschaden. Ohne diese Abgrenzung wird häufig komplett gekürzt.

Unfallgutachten anfragen

Ein Anruf oder eine kurze Nachricht genügt, ich sage Ihnen ehrlich, was in Ihrem Fall sinnvoll ist.

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